Ausbildung ist für Christoph Günther-Skorka schon immer ein wichtiges Thema. Er lässt es sich aus diesem Grund nicht nehmen, am Ende der Prüfung als Prüfer dabei zu sein. Er ist in folgenden Ausschüssen aktiv:
Die Zuständige Stelle für die Berufsbildung in der Landwirtschaft Berlin, ansässig bei der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales hat ihm für die Zeit vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2026 gemäß § 40 Abs. 3 des Berufsbildungsgesetzes zum Mitglied des Prüfungsausschusses für Gärtner/Gärtnerin - Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau in der Eigenschaft als Beauftragter der Arbeitgeber berufen.
Des Weiteren wurde er ebenso für die Zeit vom 01.01.2023 bis 31.12 2026 gemäß § 40 Abs. 3 des Berufsbildungsgesetzes zum Mitglied des Prüfungsausschusses für Fachwerkerinnen/Fachwerker - Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau in der Eigenschaft als Beauftragter Arbeitgeber berufen.
Ebenso wirkt er seit Juni 2017 im zweiten Aufgabenerstellungsausschuss für Fachwerkerinnen/Fachwerker - Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau mit.
Die Zuständige Stelle für die Berufsbildung in der Landwirtschaft, ansässig bei der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Soziales hat ihm auch für die Zeit vom 01.06.2021 bis zum 31.12.2025 gemäß den Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes zum Mitglied des Gärtnermeister-Prüfungsausschusses der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau in der Eigenschaftz als Beauftragter der Arbeitgeber berufen.
Die Zuständige Stelle für die Berufsbildung in der Land- und Hauswirtschaft, ansässig bei dem Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung hat ihn erneut für die Zeit vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2026 gemäß §§ 39 ff. des Berufsbildungsgesetzes 2005 als stellvertretendes Mitglied des Prüfungsausschusses für Gärtner/Gärtnerin - Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau - Regionaler Bereich: AG II/IV - 2- berufen.
Die Zuständige Selle für die Berufsbildung für den Ausbildungsberuf Straßenwärter/Straßenwärterin, ansässig beim Landesbetrieb Straßenwesen hat ihm für die Zeit vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2024 gemäß § 40 Abs. 3 Satz 1 BBiG als Beauftragten der Arbeitgeber im Land Brandenburg in den Prüfungsausschuss für Straßenwärter/Straßenwärterin berufen.