Christoph B.E. Günther-Skorka

"Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates."

SCHULKONFERENZ DER GRUNDSCHULE LIEBENWALDE

Die Schulkonferenz ist das gemeinsame Beratungs- und Entscheidungsgremium der Schule. Sie berät in allen wichtigen Angelegenheiten, die die Schule betreffen. Sie vermittelt in Streitfällen. Eine Drittelparität erlaubt, dass die drei großen an Schule beteiligten Personengruppen (Eltern, Lehrkräfte, Schüler*innen) in der Schulkonferenz vertreten sind und ihre Meinungen gleichberechtigt einbringen können. Stimmberechtigte Mitglieder der Schulkonferenz sind d. Schulleiter*in, vier Lehrkräfte, fünf Schüler*innen, sowie fünf Eltern. Sie werden von ihren Konferenzen für jeweils zwei Jahre als Vertreter*innen gewählt. 

Die vielfältigen Aufgaben der Schulkonferenz sind in § 91 BbgSchuIG aufgeführt. 

(Quelle: https://schulaemter.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb2.c.460052.de)

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